Ladezonen müssen für den Lieferverkehr verfügbar und für alle Verkehrsteilnehmenden gut sichtbar und wiedererkennbar sein. Ein Element der Sichtbarkeit und Wiedererkennbarkeit ist ein eindeutiges Piktogramm. In verschiedenen deutschen Städten werden aber unterschiedliche Piktogramme für die Markierung von Ladezonen verwendet. Auch unterschiedliche Farben (unter anderem weiß als Farbe amtlicher Markierungen) mixen sich mit unterschiedlichen Sinnbildern – siehe Zusammenstellung.
Hintergrund ist unter anderem, dass die StVO kein Piktogramm für Lieferverkehre enthält – weder in der Aufstellung der Sinnbilder noch in den Anlagen der StVO, die alle amtlichen Verkehrszeichen wiedergeben. Damit werden Städte und Kommunen kreativ und kreieren eigene Kompositionen. Dies mindert die Wiedererkennung und die Akzeptanz, was wiederum zu mehr Stopps in der zweiten Reihe und damit weniger Verkehrssicherheit und einem schlechteren Verkehrsfluss führt.
Als Lösung bedarf es neben der Einführung eines neuen Verkehrszeichens für die Ausweisung von Ladezonen und Lieferflächen auch eines Sinnbildes für den Lieferverkehr. Dabei muss das Rad nicht neuerfunden werden, sondern gerne den abgebildeten Vorschlägen gefolgt werden. Ein Sinnbild für Lastenräder hat es vor nicht allzu langer Zeit in die StVO geschafft.
Bildquellen: 1) weddingweiser.de, 2) stadt-muenster.de, 3) leipzig.de, 4) rp-online.de, 5) fr.de (links) wiesbaden.de (rechts), 6) radfahren-ffm.de, 7) sueddeutsche.de
Ladezonen müssen für alle Verkehrsteilnehmenden gut sichtbar und wiedererkennbar markiert sein, damit sie für den Lieferverkehr möglichst gut verfügbar und nutzbar sind. Welche unterschiedlichen Piktogramme in Deutschland zur Markierung von Ladezonen verwendet werden, sind in der Darstellung oben ersichtlich.
Ein weiteres Element der Sichtbarkeit und Wiedererkennbarkeit ist eine amtliche oder nichtamtliche Markierung. Und Markierungen von Ladezonen sind in ihrer Ausgestaltung in noch größerer Vielfalt in deutschen Städten und Kommunen vorzufinden.
Nach StVO sind amtliche Markierungen grundsätzlich weiß. Vorübergehend gültige Markierungen sind gelb. Ein weißer Schmalstrich dient dort wo nötig als Begrenzung der Stellflächen. Darüber hinaus werden zum Teil auch nichtamtliche farbige Bodenmarkierungen zur Verdeutlichung der Ladezonen verwendet. Diese sind bspw. grün, türkis, gelb oder orange. Zum Teil werden die nichtamtlichen Markierungen zusätzlich zur amtlichen Markierung angebracht – siehe 6) Düsseldorf und 10) Wiesbaden, oder anstelle einer amtlichen Markierung – siehe 12) Heidelberg und 14) München.
Neben Linien und Piktogrammen kommt zum Teil auch ein Schriftzug zur Kennzeichnung von Ladezonen zum Einsatz. In mehr oder weniger großen Lettern steht dann bspw. LADEN oder LADEZONE auf der entsprechenden Fläche.
Von Einheitlichkeit ist die Markierung von Ladezonen in Deutschland jedenfalls weit entfernt. Um aber die Sichtbarkeit und vor allem die Wiedererkennbarkeit zu verbessern, wäre eine einheitliche Markierung sicherlich hilfreich. Dies erhöht die Akzeptanz und Nutzbarkeit von Ladezonen, was zu weniger Stopps in der zweiten Reihe und damit zu mehr Verkehrssicherheit und einem besseren Verkehrsfluss beiträgt.
Bildquellen: 1) hamburg.de, 2) weddingweiser.de, 3) hallo-minden.de, 4) stadt-muenster.de, 5) lvz.de, 6) duesseldorf.de, 7) koeln-muelheim.de, 8) martin-ueding.de, 9) ksta.de, 10) wiesbaden.de, 11) Radfahren-ffm.de, 12) heidelberg.de, 13) bnn.de, 14) sueddeutsche.de
Ladezonen müssen für Verkehrsteilnehmende gut sichtbar und wiedererkennbar sein. Dies verringert Fehlnutzungen und erhöht die Nutzbarkeit der Ladezonen für den Lieferverkehr. Ein Plus für die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss.
Zwei wichtige Elemente der Sichtbarkeit und Wiedererkennbarkeit von Ladezonen hatten wir im letzten Jahr aufgezeigt: Ein Piktogramm sowie die amtliche und nichtamtliche Markierung.
❗ Zentral für die Ausweisung von Ladezonen mit Blick auf die StVO ist die Beschilderung. Wie unsere kleine Bildersammlung zeigt, kommt ein breites Feld an Kombinationen von Verkehrsschildern in Städten und Kommunen zur Kennzeichnung von Ladezonen zur Anwendung. Dies trägt nicht unbedingt zur Wiedererkennbarkeit und Akzeptanz bei.
Als Beschilderung von Ladezonen wird entweder das Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) oder das Verkehrszeichen 283 (absolutes Haltverbot) mit unterschiedlichen Zusatzzeichen wie „Ladezone“, „Lieferverkehr frei“, „Lieferzone“ sowie „Be- und Entladen frei“ bzw. „Be- und Entladen Ein- und Aussteigen frei“ verwendet. Ein Nachteil von Verkehrszeichen 286 ist, dass das Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen nicht auf gewerbliche Tätigkeiten beschränkt ist. Die stärkste Einschränkung und damit Priorisierung für den Lieferverkehr stellt die Kombination 283 mit den Zusatzzeichen „Lieferverkehr frei“ dar.
Leider führen unterschiedliche Beschilderungen dazu, dass für Verkehrsteilnehmende nicht immer klar ist, was erlaubt ist. Fälschlicherweise wird häufig ein Nutzungsrecht abgeleitet.
Als Lösung bedarf es der Einführung eines neuen Verkehrszeichens für die Ausweisung von Ladezonen für den Lieferverkehr. Eine entsprechende Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ist Ende letzten Jahres im Bundesrat gescheitert. Das diskutierte neue Verkehrszeichen 230 mit einem Halteverbotsschild sowie dem Schriftzug „Ladezone“ wäre ein Schritt in die richtige Richtung gewesen, auch wenn diese Kombination allen Verkehrsteilnehmer:innen das Halten und Parken zum Be- und Entladen gestattet hätte.
Bildquellen: heidelberg.de, buxtehude.de, hallo-minden.de, hamburg.de, klimafreunde.koeln, weddingweiser.de, morgenpost.de, bz-berlin.de, wiesbaden-lebt.de, berliner-zeitung.de, otz.de
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